KARY FALLER KÖBELE PARTG MBB

Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln – ohne Steuerbelastung

Ihr Betrieb läuft, der Gewinn steigt – und mit ihm die Steuerlast und Ihr persönliches Haftungsrisiko. Wir bringen Ihr Einzelunternehmen steuerneutral in eine GmbH ein: geprüft nach § 20 UmwStG, abgestimmt mit dem Notariat, abgesichert durch den fristgerechten Buchwertantrag.

Ihr Ansprechpartner

Roy Trescher

Steuerberater

Der Punkt, an dem das Einzelunternehmen teuer wird

Als Einzelunternehmer versteuern Sie jeden Gewinn sofort mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz – unabhängig davon, ob Sie das Geld entnehmen oder im Betrieb lassen. Im Spitzenbereich landen Sie mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer bei bis zu rund 47 %.

Die GmbH besteuert thesaurierte Gewinne mit Körperschaft- und Gewerbesteuer bei rund 30 %. Der Unterschied ist Liquidität, die im Unternehmen bleibt und arbeitet – Jahr für Jahr.

Dazu kommt der zweite, oft wichtigere Punkt: Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Ein einziger Gewährleistungsfall, ein Produkthaftungsschaden oder ein Forderungsausfall kann Jahrzehnte unternehmerischer Arbeit gefährden.

Was die Umwandlung bei Ihnen bewirkt

Verändern Sie die Werte und sehen Sie unmittelbar, wie sich die jährliche Gesamtbelastung zwischen Einzelunternehmen und GmbH verschiebt.

Belastungsvergleich Einzelunternehmen und GmbH

Vor Unternehmerlohn beziehungsweise Geschäftsführergehalt.
Was Sie tatsächlich für die private Lebensführung brauchen.
Nur in der GmbH-Variante relevant.
Freiburg im Breisgau: 430 %.
Grenzsteuersatz, vereinfacht auf den gesamten Gewinn angewendet.

Einzelunternehmen

–
  • Gewerbesteuer–
  • Einkommensteuer nach § 35 EStG–
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer–

GmbH

–
  • Gewerbe- und Körperschaftsteuer–
  • Lohnsteuer auf das Geschäftsführergehalt–
  • Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen–
– Unterschied der jährlichen Gesamtbelastung

–

Unverbindliche Modellrechnung ohne Beratungscharakter. Vereinfachtes Modell: linearer Einkommensteuersatz, Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG mit dem 3,8-fachen Messbetrag, keine Berücksichtigung von Verlustvorträgen, Sozialversicherung, Sonderregelungen zur Thesaurierungsbesteuerung, Investitionsabzugsbeträgen und außerbilanziellen Korrekturen. Die tatsächliche Belastung ermitteln wir im Erstgespräch.

Unser Prozess in Freiburg

Persönliches Erstgespräch vor Ort

Wir lernen Sie und Ihr Unternehmen in einem persönlichen Erstgespräch in unserer Kanzlei in der Wilhelmstraße oder online kennen und analysieren gemeinsam Ihre Ausgangssituation und Ziele.

Entwicklung der Steuerstrategie

Wir entwickeln eine auf Ihre Gruppe zugeschnittene Steuerstrategie mit klaren Zielen, Schwerpunkten und einem groben High-Level-Umsetzungsplanung.

Detaillierte Umsetzung

Die Detailumsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten: Sie übersetzen die Strategie in Gesellschafterbeschlüsse, Verträge und Registeranmeldungen, koordinieren Notar- und Behördentermine und sichern die gesellschaftsrechtliche Seite jeder steuerlichen Gestaltung ab – aus einem Haus, ohne Reibungsverluste zwischen Steuer- und Rechtsberatung.

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Ihre Kanzlei in Freiburg

Als etablierte Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in der Freiburger Wilhelmstraße verbinden wir regionale Verwurzelung mit internationaler Expertise. 

Unser Team vereint die Kompetenzen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten unter einem Dach, was uns eine ganzheitliche Betreuung ermöglicht. In unserer Kanzlei in der Wilhelmstraße profitieren unsere Mandanten von kurzen Wegen und persönlicher Betreuung.

Durch unsere Präsenz in Freiburg kennen wir die lokalen Wirtschaftsstrukturen, Banken und Behörden sehr gut und können diese Kontakte für unsere Mandanten nutzen. Unsere digitale Ausrichtung ermöglicht es uns, Prozesse effizient zu gestalten, ohne dabei die persönliche Betreuung zu vernachlässigen. Wir verstehen uns als langfristige Partner unserer Mandanten und begleiten sie nicht nur während der Umstrukturierung, sondern stehen Ihnen auch bei die Jahresabschlusserstellung, Steuererklärungen oder als Abschlussprüfer zur Verfügung. 

Ihre Vorteile gegenüber dem heutigen Zustand

  • Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH
  • Laufende Besteuerung thesaurierter Gewinne bei rund 30 % statt bis zu rund 47 %
  • Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe – planbare, steuerlich abzugsfähige Vergütung statt Privatentnahme
  • Steuerbegünstigter Verkauf der GmbH-Anteile nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist
  • Bessere Bonität und Verhandlungsposition gegenüber Banken, Lieferanten und Kreditversicherern
  • Nachfolge und Beteiligungen lassen sich über Geschäftsanteile deutlich einfacher regeln als über einen Einzelbetrieb

Unsere Leistungen bei der Umwandlung

Wir führen das Projekt in drei klar abgegrenzten Phasen – jede mit eigenem Ergebnis und eigenen Fristen.

Phase 1

Prüfung der Steuerneutralität

Wir prüfen, ob das übergehende Vermögen die Anforderungen an einen Betrieb oder Teilbetrieb erfüllt, und identifizieren dabei die wesentlichen Betriebsgrundlagen. Wir prüfen die weiteren Voraussetzungen des § 20 UmwStG und leiten – wo nötig – Maßnahmen ab, um die Steuerneutralität überhaupt erst herzustellen. Ergänzend erstellen wir eine Vorteilhaftigkeitsanalyse zwischen Einbringung und Ausgliederung.

Phase 2

Durchführung der Umwandlung

Wir gründen die neue GmbH in enger Abstimmung mit dem Notariat, sehen Gesellschafts- und Geschäftsführervertrag steuerlich durch und beraten bei den flankierenden Verträgen – Gesellschafterdarlehen, Verrechnungskonto, Mietvertrag über im Privatvermögen verbleibende Grundstücke. Wir übernehmen den steuerlichen Erfassungsbogen, beantragen Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und prüfen den vom Notar vorbereiteten Umwandlungsvertrag. Während des Beurkundungstermins stehen wir in Stand-by-Bereitschaft.

Phase 3

Nachbetreuung und Absicherung

Wir stellen den fristgebundenen Buchwertantrag beim Finanzamt, erstellen die Vorlage für den jährlichen Behaltensnachweis, liefern Ihnen ein Musterschreiben zur Information Ihrer Lieferanten und – wo erforderlich – ein Informationsschreiben an Ihre Kreditversicherer zur Aufrechterhaltung bestehender Kreditlimite. Zum Abschluss stellen wir die interne Buchhaltung um.

Der unterschätzte Teil: was nach dem Notartermin passiert

Die meisten Umwandlungen scheitern nicht am Umwandlungsvertrag, sondern an dem, was danach vergessen wird.

Der Buchwertantrag ist fristgebunden und nicht nachholbar – ohne ihn ist die Einbringung mit dem gemeinen Wert anzusetzen und die stillen Reserven werden sofort steuerpflichtig. Der Behaltensnachweis ist jährlich zu erbringen, sonst droht die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns. Und Kreditversicherer reduzieren Limite regelmäßig automatisch, wenn ein bekannter e. K. plötzlich als neue GmbH auftritt und niemand sie vorab informiert hat.

Wir behandeln diese Punkte nicht als Nebensache, sondern als eigene Projektphase mit eigenen Fristen.

Der Fristenverlauf im Überblick

  • Steuerlicher ÜbertragungsstichtagRückbezug auf einen zurückliegenden Stichtag, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Beurkundung beim NotarGründung der GmbH und Abschluss des Einbringungs- beziehungsweise Ausgliederungsvertrags.
  • Eintragung im HandelsregisterKonstitutiv für die Wirksamkeit; Grundlage für Bank- und Vertragsumstellungen.
  • Buchwertantrag beim FinanzamtFristgebunden, nicht nachholbar – der zentrale Hebel für die Steuerneutralität.
  • Behaltensnachweis, jährlich über sieben JahreJeder versäumte Nachweis kann die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns auslösen.

Einbringung oder Ausgliederung – was passt zu Ihnen?

Es gibt zwei Wege in die GmbH, die steuerlich zum selben Ergebnis führen können, rechtlich aber sehr unterschiedlich funktionieren.

Kriterium Einbringung (Einzelrechtsnachfolge) Ausgliederung nach UmwG (Gesamtrechtsnachfolge)
Vermögensübergang Jeder Vermögensgegenstand wird einzeln übertragen Das Vermögen geht als Ganzes über
Bestehende Verträge Übergang nur mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners Laufen grundsätzlich weiter, ohne Einzelzustimmung
Formalien und Kosten Schlanker, geringere Register- und Notarkosten Höher: Umwandlungsbericht, Registeranmeldung, Schlussbilanz
Steuerliche Behandlung Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG möglich Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG möglich
Passt besonders gut bei Wenigen, leicht übertragbaren Vertragsverhältnissen Vielen langfristigen Kunden-, Miet- und Leasingverträgen

Welcher Weg besser passt, hängt an Ihrer Vertragslandschaft. Wer viele langfristige Kunden-, Miet- oder Leasingverträge hat, fährt mit der Ausgliederung meist ruhiger. Wir treffen diese Entscheidung mit Ihnen, bevor der Notar beauftragt wird.

Leistungsumfang im Überblick

PhaseInhalt
1 – Prüfung Betriebs- beziehungsweise Teilbetriebseigenschaft, wesentliche Betriebsgrundlagen, Voraussetzungen des § 20 UmwStG, Vorteilhaftigkeitsanalyse Einbringung gegenüber Ausgliederung
2 – Umsetzung Gründung der GmbH, Durchsicht von Gesellschafts- und Geschäftsführervertrag, flankierende Verträge, steuerliches Set-up, Umwandlungsvertrag, Stand-by beim Beurkundungstermin
3 – Nachbetreuung Buchwertantrag, Vorlage Behaltensnachweis, Lieferanteninformation, Information der Kreditversicherer, Umstellung der Buchhaltung
Nicht enthalten Umfassende gesellschaftsrechtliche Beratung, Notar- und Registerkosten, Unternehmensbewertung, laufende Buchhaltung

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Häufige Fragen zur Umwandlung in eine GmbH

Ab welchem Gewinn lohnt sich die Umwandlung in eine GmbH?

Eine belastbare Grenze gibt es nicht, aber eine Faustregel: Der Steuervorteil entsteht erst dort, wo Gewinne im Unternehmen bleiben. Wenn Sie den Gewinn ohnehin vollständig für die private Lebensführung benötigen, bringt die GmbH steuerlich wenig. Sobald Sie regelmäßig thesaurieren, reinvestieren oder Ihr Haftungsrisiko begrenzen wollen, wird die Umwandlung interessant – erfahrungsgemäß ab einem Jahresgewinn im mittleren sechsstelligen Bereich, im Einzelfall auch deutlich früher.

Muss ich bei der Umwandlung stille Reserven versteuern?

Nein – wenn die Voraussetzungen des § 20 UmwStG erfüllt sind und der Antrag auf Buchwertfortführung fristgerecht gestellt wird. Dann wird das Betriebsvermögen zu Buchwerten fortgeführt und es entsteht kein Einbringungsgewinn. Genau diese Voraussetzungen prüfen wir in Phase 1, bevor Umsetzungskosten entstehen.

Was sind wesentliche Betriebsgrundlagen und warum sind sie so wichtig?

Wesentliche Betriebsgrundlagen sind die Wirtschaftsgüter, ohne die der Betrieb in seiner bisherigen Form nicht fortgeführt werden kann – typischerweise das Betriebsgrundstück, zentrale Maschinen oder ein prägender Kundenstamm. Sie müssen mit übergehen, sonst liegt kein Betrieb im Sinne des § 20 UmwStG vor und die Steuerneutralität entfällt. Praxisrelevant wird das vor allem beim Betriebsgrundstück, das viele Inhaber im Privatvermögen behalten möchten.

Kann ich mein Betriebsgrundstück behalten?

Häufig ja – aber nur mit der richtigen Gestaltung. Wird das Grundstück zurückbehalten und an die GmbH vermietet, entsteht regelmäßig eine Betriebsaufspaltung mit eigenen Risiken. Alternativ kommt eine Ausgliederung oder ein Modell über eine gesonderte Besitzgesellschaft in Betracht. Das ist einer der Punkte, an denen die Umwandlung steht oder fällt – wir klären ihn vorab.

Wie lange dauert die Umwandlung?

Von der Beauftragung bis zur Eintragung im Handelsregister vergehen in der Regel zwei bis vier Monate. Die Umwandlung kann in der Regel steuerlich auf einen zurückliegenden Stichtag zurückbezogen werden. Wer den Rückbezug nutzen möchte, sollte das Projekt frühzeitig starten.

Sollte ich gleich eine Holding mitgründen?

Wenn ein späterer Verkauf oder weitere Beteiligungen denkbar sind: ja. Der Aufbau der doppelstöckigen Struktur in einem Zug ist deutlich günstiger als eine spätere Nachrüstung, bei der eine zweite Sperrfrist zu laufen beginnt. Wir haben dafür ein eigenes Leistungspaket, die sogenannte Kettenumwandlung.

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