Freistellungsbescheinigung für deutsche Quellensteuern auf Dividenden in die Schweiz
Erfahrene Begleitung bei der Beantragung von Freistellungesbescheinigungen für Lizenzgebühren beim Bundeszentralamt für Steuern im Raum Freiburg – von der Planung bis zur Umsetzung.
- Lokale Expertise mit Kenntnis der Freiburger Wirtschaftsstrukturen
- Ganzheitliche Betreuung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
- Persönliche Beratung direkt vor Ort in der Wilhelmstraße

Regionale Expertise bei Internationalen Steuern
Schütten deutsche Tochtergesellschaften Gewinne an ihre Schweizer Muttergesellschaft aus? Möchten Sie vermeiden, dass 26,375 % deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten werden?
Dividendenausschüttungen von deutschen Tochterunternehmen an Schweizer Muttergesellschaften erfordern eine sorgfältige steuerliche Strukturierung. Zwar sieht das DBA Deutschland-Schweiz für qualifizierte Beteiligungen eine Reduktion der Quellensteuer auf 0 % bzw. 5 % vor. Ohne rechtzeitig beantragte Freistellungsbescheinigung muss die ausschüttende Gesellschaft jedoch regelmäßig Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abführen. Wir begleiten Schweizer Holding- und Muttergesellschaften sowie Anteilseigner bei der Prüfung der Quellensteuerbelastung, der Beantragung der Freistellung nach § 50d EStG und der Beurteilung der Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG, bereits vor der ersten relevanten Ausschüttung. So sichern Sie Ihre Dividendenzahlungen effizient, vermeiden unnötige Liquiditätsnachteile und schaffen klare Verhältnisse gegenüber dem deutschen Tochterunternehmen, dem Bundeszentralamt für Steuern und den beteiligten kantonalen Steuerbehörden.
Leistungen im Raum Freiburg
Prüfung und BEantragung der Freistellungsbescheinigung
Gemeinsam prüfen wir, ob Ihre Dividendenzahlungen aus Deutschland dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen und ob eine Entlastung nach dem DBA Deutschland-Schweiz möglich ist. Dabei analysieren wir die Gesellschaftsstruktur, die wirtschaftliche Struktur, die beteiligten Gesellschaften sowie die Voraussetzungen der Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG. Auf dieser Grundlage bereiten wir den Antrag auf Freistellungsbescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern strukturiert vor, stimmen die erforderlichen Unterlagen ab und begleiten das Verfahren bis zur Erteilung der Bescheinigung. So vermeiden Sie unnötige Quellensteuerabzüge, sichern Ihre Liquidität und schaffen eine belastbare Grundlage für künftige Ausschüttungen zwischen der Schweiz und Deutschland.
Strukturberatung
Die richtige Strukturierung von Dividendenausschüttungen ist entscheidend, um Quellensteuerbelastungen, Haftungsrisiken und spätere Rückfragen der Finanzverwaltung zu vermeiden. Wir analysieren Ihre bestehende Beteiligungsstruktur und entwickeln ein steuerlich belastbares Konzept für Gewinnausschüttungen von deutschen Tochterunternehmen an Schweizer Muttergesellschaften. Dabei berücksichtigen wir die gesellschaftsrechtliche und vertragliche Ausgestaltung, die Beteiligungsverhältnisse, die Zahlungsströme, die Anforderungen des DBA Deutschland-Schweiz sowie die Entlastungsvoraussetzungen nach § 50d Abs. 3 EStG. Besonders bei Holdingstrukturen, Zwischengesellschaften, konzerninternen Ausschüttungsmodellen oder mehrstufigen Beteiligungsketten ist eine sorgfältige Strukturberatung unerlässlich. Wir entwickeln Lösungen, die nicht nur die aktuelle Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug ermöglichen, sondern auch langfristig gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern und den beteiligten Finanzbehörden tragfähig sind.
Erstattung bereits einbehaltener Quellensteuer
Wurde auf Dividenden aus Deutschland bereits Quellensteuer einbehalten, prüfen wir die Möglichkeit einer nachträglichen Erstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Dabei analysieren wir die bisherigen Zahlungen, die einbehaltenen Steuerbeträge, die vertraglichen Grundlagen sowie die anwendbaren Entlastungsvorschriften nach dem DBA Deutschland-Schweiz. Wir bereiten den Erstattungsantrag strukturiert vor, stellen die erforderlichen Nachweise zusammen und begleiten das Verfahren bis zur Rückzahlung der einbehaltenen Beträge. Besonders wichtig sind hierbei die Einhaltung der Antragsfristen, die korrekte Ansässigkeitsbescheinigung der Schweizer Steuerbehörde und eine belastbare Dokumentation der Entlastungsberechtigung. So können unnötige Steuerbelastungen korrigiert und Liquiditätsnachteile für Schweizer Muttergesellschaften wirksam reduziert werden.
Auch einen Gang vor das Finanzgericht scheuen wir nicht.
Strukturen entwickeln
Je nach Beteiligungsstruktur und Ausschüttungsmodell entwickeln wir passende Lösungen für Gewinnausschüttungen von deutschen Tochterunternehmen an Schweizer Muttergesellschaften. Dabei kann es sich um direkte Schachtelbeteiligungen, mehrstufige Holdingstrukturen, Minderheitsbeteiligungen oder konzerninterne Ausschüttungsmodelle handeln. Wir gestalten die Struktur so, dass steuerliche, gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Anforderungen sauber aufeinander abgestimmt sind. Im Mittelpunkt stehen die Vermeidung unnötiger Kapitalertragsteuerabzüge, die Absicherung der Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG und eine klare Dokumentation gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern. Dabei berücksichtigen wir auch bestehende Beteiligungsverhältnisse, Zahlungswege, Gewinnverwendungsbeschlüsse und mögliche Auswirkungen auf nachgelagerte Gesellschaftsebenen. Ziel ist eine Ausschüttungsstruktur, die praktisch funktioniert, steuerlich belastbar ist und auch bei künftigen Betriebsprüfungen oder Anfragen der Finanzverwaltung Bestand hat.
Steuerliche Optimierung
Rechtliche Begleitung bei Gründung von DEUTSCHEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN
Die Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft durch einen Schweizer Anteilseigner ist ein zentraler Schritt beim Aufbau grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen – und erfordert von Anfang an eine präzise rechtliche und steuerliche Gestaltung. Wir begleiten Schweizer Unternehmen, Holdinggesellschaften und Investoren bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung sowie der Eintragung ins Handelsregister. Dabei achten wir darauf, dass die gesellschaftsrechtliche Struktur zur steuerlichen Gesamtplanung passt – insbesondere im Hinblick auf künftige Gewinnausschüttungen, die Anwendbarkeit des DBA Deutschland-Schweiz und die Anforderungen nach § 50d Abs. 3 EStG.
Besonders bei der Gestaltung der Beteiligungsverhältnisse, der Gesellschaftervereinbarungen, der Geschäftsführungsregelungen und der Kapitalausstattung ist eine saubere rechtliche Grundlage entscheidend. Durch unsere interdisziplinäre Arbeitsweise stimmen wir rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte eng aufeinander ab. So entsteht eine Tochtergesellschaft, die nicht nur rechtlich solide aufgestellt ist, sondern auch steuerlich tragfähig bleibt und gegenüber deutschen Handelsregistern, Finanzbehörden und dem Bundeszentralamt für Steuern überzeugend dokumentiert werden kann.
Internationale Steuerberatung
Die Nähe Freiburgs zur Schweiz macht grenzüberschreitende Beteiligungsstrukturen und die Strukturberatung zu einem wichtigen Beratungsthema. Wir verfügen über fundierte Erfahrung in der internationalen Steuerberatung und begleiten Schweizer Muttergesellschaften sowie deutsche Tochterunternehmen bei der steuerlich sauberen Gestaltung von Ausschüttungsmodellen. Dabei berücksichtigen wir die deutschen Kapitalertragsteuervorschriften, das DBA Deutschland-Schweiz, die Anforderungen des Bundeszentralamts für Steuern sowie die Voraussetzungen der Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG. Ziel ist es, unnötige Steuerabzüge, Doppelbelastungen und Haftungsrisiken bei der ausschüttenden Gesellschaft zuverlässig zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung grenzüberschreitender Beteiligungsverhältnisse, der Beantragung von Freistellungsbescheinigungen und der Erstattung bereits einbehaltener Kapitalertragsteuer. So schaffen wir klare, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Dividendenausschüttungen zwischen deutschen Tochtergesellschaften und ihren Schweizer Anteilseignern.
Unser Prozess in Freiburg
Persönliches Erstgespräch vor Ort
Wir lernen Sie und Ihr Unternehmen in einem persönlichen Erstgespräch in unserer Kanzlei in der Wilhelmstraße oder Online kennen und analysieren gemeinsam Ihre Ausgangssituation und Ziele.
Maßgeschneiderte Strategieentwicklung
Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine individuelle Übertragungsstrategie und stellen Ihnen verschiedene Handlungsoptionen mit deren Vor- und Nachteilen vor.
Professionelle Umsetzungsbegleitung
Wir setzen die gewählte Strategie gemeinsam mit Ihnen um und koordinieren alle erforderlichen Schritte bis zum erfolgreichen Abschluss der Übertragung.
Unsere Kanzlei in Freiburg
KFK-Partner ist seit Jahren fest in der Freiburger Wirtschaftslandschaft verankert und begleitet mittelständische und familiäre Unternehmen bei ihren wichtigsten Entscheidungen. Unser Team vereint die Kompetenzen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten unter einem Dach, was uns eine ganzheitliche Betreuung ermöglicht. In unserer Kanzlei in der Wilhelmstraße 20 profitieren unsere Mandanten von kurzen Wegen und persönlicher Betreuung. Durch unsere langjährige Präsenz in Freiburg kennen wir die lokalen Wirtschaftsstrukturen, Banken und Behörden sehr gut und können diese Kontakte für unsere Mandanten nutzen. Gleichzeitig sind wir international vernetzt und können auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen optimal unterstützen. Unsere digitale Ausrichtung ermöglicht es uns, Prozesse effizient zu gestalten, ohne dabei die persönliche Betreuung zu vernachlässigen. Wir verstehen uns als langfristige Partner unserer Mandanten und begleiten sie nicht nur durch die Übertragung, sondern stehen auch danach für alle Fragen zur Verfügung. Die zentrale Lage unserer Kanzlei macht uns sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar. Unser Engagement in der lokalen Wirtschaft und unsere Mitgliedschaften in verschiedenen Verbänden unterstreichen unsere Verwurzelung in der Region.
Ihre Vorteile
Die erfolgreiche Beantragung einer Freistellungsbescheinigung von deutschen Quellensteuern erfordert ein umfassendes Verständnis nationaler Gesetzgebung und der Anwendung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens.
Die Freiburger Wirtschaftsstruktur mit ihrem Mix aus traditionellen mittelständischen Betrieben, innovativen Technologieunternehmen und der Nähe zur Universität bringt eine Vielzahl grenzüberschreitender Zahlungsströme mit sich – von Lizenz- und Softwareentgelten über Vergütungen für Aufsichtsratsmandate bis hin zu Dividenden an ausländische Muttergesellschaften. Die unmittelbare Lage zu Frankreich und der Schweiz führt dazu, dass fast jede zweite Zahlungsbeziehung DBA-rechtlich zu würdigen ist, wobei gerade das DBA Deutschland–Schweiz eigene Besonderheiten bei Kapitalerträgen und Vergütungen aufweist.
Entscheidend ist die saubere Vorbereitung der Anträge einschließlich der steuerlichen Begründungen zur Einreichung beim Bundeszentralamt für Steuern: Ansässigkeitsbescheinigung, Nachweis der Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG und die Substanzdokumentation des Zahlungsempfängers müssen von Beginn an vollständig vorliegen, da Rückfragen die Bearbeitungsdauer schnell um mehrere Monate verlängern.
Da die Freistellung frühestens ab dem Tag des Antragseingangs wirkt, ist die zeitliche Steuerung gegenüber dem geplanten Zahlungszeitpunkt der wesentliche Erfolgsfaktor – im Verhältnis zu den örtlichen Finanzämtern gilt dies gleichermaßen für Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer nach § 48b EStG. Unsere über Jahre in der Region aufgebauten Netzwerke zu Mandanten, Banken und Beratern auf beiden Seiten der Grenze erleichtern dabei die Beschaffung der erforderlichen Nachweise und ermöglichen es, Entlastungshindernisse frühzeitig zu erkennen, bevor der Steuerabzug bereits vorgenommen wurde.
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