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Internationale Steuerberatung
Der deutsche Mittelstand agiert heute häufig über Grenzen hinweg. Vertrieb, Einkauf, Dienstleistungen, Beteiligungen oder Mitarbeitereinsätze im Ausland bringen schnell komplexe steuerliche Anforderungen mit sich. Das deutsche wie auch das internationale Steuerrecht ist sehr vielschichtig. Unterschiedliche Regelwerke, Meldepflichten und Fristen greifen ineinander und erhöhen das Risiko von Mehrbelastungen, Doppelbesteuerung und Haftungsfällen.
Als mittelständische Kanzlei unterstützen wir deutsche mittelständische Unternehmen bei Aktivitäten ins Ausland (Outbound), etwa bei der Gründung und Finanzierung ausländischer Einheiten, bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen oder bei der Strukturierung von Beteiligungen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Österreich und der Schweiz, wo wir auf eingespielte Kooperationspartner vor Ort zurückgreifen. Gleichzeitig betreuen wir inländische Tochterunternehmen ausländischer Unternehmensgruppen bei ihren Tätigkeiten in Deutschland (Inbound).
Weiterhin beraten wir Unternehmer bei der Vermeidung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) sowie im Verhältnis zur Schweiz ergänzend die sogenannte überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz, die unter bestimmten Voraussetzungen trotz abkommensrechtlicher Ansässigkeit in der Schweiz zur fortwirkenden Besteuerung in Deutschland führt. Weitere typische Themenfelder sind die Hinzurechnungsbesteuerung von ausländischen, niedrigbesteuerten Gesellschaften oder die Vermeidung von unbeabsichtigten Betriebsstätten.
Eckdaten
- Nationale und internationale Steuerplanung
- International Private Clients
- Freistellungsbescheinigung bei Quellensteuern auf Lizenzen
- Freistellungsbescheinigung für Quellensteuern auf Dividenden
- Tax Reporting & Compliance
- Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Auslandsinvestitionen von inländischen Unternehmen
- Inlandsinvestitionen von ausländischen Unternehmen
- Rechtsformwahl
- Beratung bei Holding- und Beteiligungsform
- Vermeidung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
- Hinzurechnungsbesteuerung bei niedrigbesteuerten Auslandsgesellschaften (§§ 7 ff. AStG)
- Dokumentation der Verrechnungspreise
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