Transaktionen und Nachfolge

Ihr Ansprechpartner

Tobias F. Faller

Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Transaktionen und Nachfolge

Wir begleiten mittelständische Unternehmen und Investoren bei Umstrukturierungen, Umwandlungen sowie der frühzeitigen Vorbereitung und der reibungslosen Umsetzung der Unternehmensnachfolge. 

Ziel unserer Konzepte ist immer die Verbindung von langfristiger Stabilität und steuerlicher Effizienz. Dabei ist jede Nachfolge oder Transaktion einzigartig. Ob Unternehmensübertragung innerhalb der Familie, Verkauf an Dritte oder Stiftungsgründung – wir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die das Lebenswerk langfristig bewahren. 

Steuerliche Absicherung durch verbindliche Auskünfte

Gerade bei komplexen Nachfolgelösungen ist eine hohe Planungssicherheit essenziell. Deshalb holen wir bei Bedarf verbindliche Auskünfte – sprich präzise Antworten der Finanzverwaltung auf gutachterlich vorbereitete Rechtsfragen – ein, um potenzielle steuerliche Risiken frühzeitig abzusichern und maximale Planungssicherheit zu gewährleisten.

Unternehmensbewertung als Basis für einen geregelten Übergang

Die Bewertung des Unternehmens stellt nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie der Ausgangspunkt eines Projekts dar. Während Ersteres die Kaufpreisverhandlung prägt, bemessen sich bei der Nachfolge Ausgleichszahlungen und Erbschaft- oder Schenkungsteuer danach. Entscheidend ist eine realistische und methodisch saubere Wertermittlung – egal ob nach den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) oder dem steuerlichen Vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG).

Vorbereitung der Unternehmensnachfolge durch Umstrukturierungen

Die optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge beginnt oft mit einer rechtzeitigen und strategischen Umstrukturierung. Durch Änderungen der Rechtsform (Umwandlungen), der Gründung von Holdingstrukturen oder der Trennung von operativem Betrieb und Immobilienvermögen lassen sich neben einer Steueroptimierung meist auch die übergebende Generation absichern. Hierbei gilt es steuerliche Fristen vorausschauend zu planen, um Begünstigungen des Umwandlungssteuergesetzes oder Erbschaftsteuergesetzes nicht zu gefährden. Ferner gilt es zu vermeiden, dass durch Umstrukturierungen unbeabsichtigt Verwaltungsvermögen oder junge Finanzmittel entstehen, die nicht unter die Begünstigung der Betriebsvermögensverschonung (§§ 13a, b ErbStG) fallen. 

Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH (Einbringung)

Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH bietet nicht nur haftungsrechtliche Vorteile, sondern schafft auch eine strukturierte Grundlage für die Unternehmensnachfolge. Steuerlich kann dieser Schritt unter bestimmten Voraussetzungen buchwertneutral erfolgen, sodass keine sofortige Steuerlast entsteht.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege: die Ausgliederung zur Neugründung einer GmbH oder die Einbringung der Vermögenswerte im Wege eines Asset Deals gegen Gewährung neuer Anteile in eine bestehende GmbH. Ersteres ist zwar aufwendiger in der rechtlichen Umsetzung (Anwendung des Umwandlungsgesetzes), bietet dem Unternehmer infolge der Gesamtrechtsnachfolge jedoch eine erhebliche Zeitersparnis und mehr Rechtssicherheit.

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