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Wirtschaftsprüfung
Vertrauen ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Eine unabhängige und professionelle Wirtschaftsprüfung schafft Vertrauen bei Investoren, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern, indem sie die Integrität und Verlässlichkeit der finanziellen Informationen bestätigt.
Wirtschaftsprüfer verfügen zudem über ein einzigartiges Privileg: Sie haben einen detaillierten Einblick in die internen Strukturen eines Unternehmens. Dieser Wissensvorsprung ermöglicht es ihnen Risiken aufzudecken, Potenziale zu identifizieren und betriebswirtschaftliche Effizienz zu fördern.
Reine Stichprobenprüfungen reichen heute nicht mehr aus. Der Einsatz digitaler Prüfmethoden ist unverzichtbar, um komplexe Unternehmensprozesse umfassend zu durchdringen. Moderne Wirtschaftsprüfer sind deshalb weit mehr als Prüfer – sie agieren als Sparringspartner des Managements und tragen aktiv dazu bei, Unternehmen regelkonform, effizient und zukunftssicher aufzustellen.
Die Kary Faller & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine gesetzlich anerkannte Prüfungsgesellschaft, erbringt die im Folgenden genannten Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer (§ 2 WPO). Damit ergänzen wir unser Leistungsangebot um die prüferischen Tätigkeiten, die ausschließlich Wirtschaftsprüfern vorbehalten sind, und können unseren Mandanten eine umfassendere Betreuung aus einer Hand bieten.
Interessante Beiträge zur Wirtschaftsprüfung finden Sie auch unter Aktuelles.
Eckdaten
- Gesetzliche Jahresabschlussprüfung nach HGB
- Gesetzliche Konzernabschlussprüfung nach HGB
- Erstellung und Prüfung von (Tax) Reporting Packages nach HGB und IFRS
- Prüfung öffentlicher Unternehmen nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
- Due-Diligence-Prüfungen
- Betriebswirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Beratung
- Prüfung von Sonder- und Zwischenabschlüssen
- Prüfung von Compliance und Corporate Governance Systemen
- Beratung bei nationaler und internationaler Rechnungslegung
- Verpackungsprüfung (Vollständigkeitserklärung gem. § 11 VerpackG)
- Mengenmeldung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EKWFondsG) über die DIVID-Plattform
- Werthaltigkeitsbescheinigungen bei Umwandlungen oder Einbringungen
- Gründungs- und Kapitalerhöhungsprüfung
- Umwandlung UG in GmbH - Kapitalerhöhungsprüfung nach § 57c GmbHG
- Unternehmensbewertungen nach IDW S1
- Fairness Opinions / Plausibilisierung von Kaufpreisermittlungen
- Prüfung von Stiftungen (IDW PS 740)
- Prüfung von Maklern und Bauträgern (Gewerbetreibende nach § 34c Abs. 1 GewO gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV); IDW PS 830)
- Fördermittel- bzw. Mittelverwendungsprüfung (CFS-Prüfbescheinigung über die Kostenaufstellung)
- Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten/ESG-Reportings
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