Multiplikatorverfahren zur Unternehmensbewertung: So bestimmen Sie den Marktwert Ihres Unternehmens

Multiplikatorverfahren zur Unternehmensbewertung: So bestimmen Sie den Marktwert Ihres Unternehmens

Das Wichtigste in Kürze

Das Multiplikatorverfahren zur Unternehmensbewertung liefert Unternehmern und Gesellschaftern eine schnelle, marktnahe Einschätzung, was ihr Unternehmen tatsächlich wert ist. Statt einer aufwendigen Ertragsplanung genügt dafür der Blick auf tatsächlich gezahlte Kaufpreise vergleichbarer Unternehmen. Gerade bei Verkaufsgesprächen, in der Nachfolgeplanung oder als erste Orientierung vor einer detaillierten Bewertung hat sich diese Methode deshalb fest etabliert.Als Kanzlei für Mergers & Acquisitions in Freiburg begleiten wir Unternehmer regelmäßig dabei, den Wert ihres Unternehmens marktnah einzuordnen und mit der steuerlich maßgeblichen Bewertung abzugleichen.Dieser Beitrag erklärt, wie das Multiplikatorverfahren funktioniert, wo seine Grenzen liegen und welche Rolle es neben dem steuerlich anerkannten Ertragswertverfahren spielt.

Was ist das Multiplikatorverfahren zur Unternehmensbewertung?

Das Multiplikatorverfahren, auch Multiplikatormethode oder englisch Multiples-Verfahren genannt, gehört zu den marktorientierten Methoden der Unternehmensbewertung. Der Grundgedanke ist denkbar einfach: Der Wert eines Unternehmens wird aus dem Verhältnis abgeleitet, zu dem vergleichbare Unternehmen tatsächlich verkauft wurden oder an der Börse gehandelt werden. Dazu wird eine betriebswirtschaftliche Kennzahl des zu bewertenden Unternehmens, meist der Umsatz, das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) oder das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen), mit einem branchentypischen Multiplikator multipliziert.Man unterscheidet dabei zwischen Entity-Multiplikatoren, die den Gesamtunternehmenswert (Enterprise Value) unter Einbeziehung von Eigen- und Fremdkapital abbilden, und Equity-Multiplikatoren, die sich unmittelbar auf den Wert des Eigenkapitals beziehen, etwa das Kurs-Gewinn-Verhältnis. In der Bewertungspraxis kleiner und mittlerer Unternehmen kommen vor allem Entity-Multiplikatoren auf Basis von EBIT, EBITDA oder Umsatz zum Einsatz, weil sich diese Kennzahlen unabhängig von der individuellen Finanzierungsstruktur vergleichen lassen.

Wie wird der Unternehmenswert beim Multiplikatorverfahren berechnet?

Die Berechnung folgt einem festen Schema mit drei Schritten:

  • Betriebskennzahl bestimmen: In der Regel wird ein Durchschnittswert aus den letzten zwei bis drei Geschäftsjahren gebildet, um Ausreißer einzelner Jahre auszugleichen.
  • Multiplikator ermitteln: Der branchenübliche Multiplikator wird etwa aus Datenbanken zu Unternehmensverkäufen oder Branchenpublikationen abgeleitet.
  • Werte verrechnen: Betriebskennzahl und Multiplikator werden multipliziert, sodass sich der vorläufige Unternehmenswert ergibt.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel macht das Vorgehen greifbar: Erzielt ein mittelständisches Unternehmen ein durchschnittliches EBITDA von 1,5 Millionen Euro und liegt der branchenübliche Multiplikator bei 5, ergibt sich ein vorläufiger Unternehmensgesamtwert (Enterprise Value) von 7,5 Millionen Euro. Um daraus den Wert des Eigenkapitals zu ermitteln, werden die Nettofinanzverbindlichkeiten, also die Schulden abzüglich liquider Mittel, abgezogen.Dieses Ergebnis liefert eine erste, marktnahe Orientierung für die Kaufpreisverhandlung, ersetzt jedoch keine detaillierte Unternehmensanalyse. Insbesondere individuelle Chancen und Risiken des konkreten Unternehmens, etwa eine hohe Abhängigkeit vom Inhaber oder auslaufende Großkundenverträge, bildet die reine Kennzahlenmultiplikation nicht ab.

Welche Multiplikatoren gibt es und woher stammen sie?

Für die Wahl des passenden Multiplikators ist zwischen zwei Herkunftsquellen zu unterscheiden:

Kriterium Börsen-Multiples M&A-Multiples
Grundlage Kurse vergleichbarer, börsennotierter Unternehmen Tatsächlich gezahlte Kaufpreise bei realen Unternehmensverkäufen
Eignet sich vor allem für Größere Unternehmen mit vergleichbarer Marktkapitalisierung Kleine und mittlere Unternehmen ohne börsennotierte Vergleichsunternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen liegen M&A-Multiples damit in der Regel näher an der tatsächlichen Bewertungsrealität, weil es für sie meist keine passenden börsennotierten Vergleichsunternehmen gibt.Bei der Auswahl der Vergleichsgruppe kommt es nicht nur auf die Branchenzugehörigkeit an. Auch Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl, Wachstumsdynamik und eine vergleichbare Finanz- und Vermögensstruktur beeinflussen, wie belastbar der abgeleitete Multiplikator tatsächlich ist. Branchendatenbanken und Fachverlage veröffentlichen regelmäßig durchschnittliche Multiplikatoren für einzelne Branchen, diese liefern jedoch nur einen groben Orientierungsrahmen. In der Praxis wird der branchentypische Wert deshalb meist noch individuell angepasst, etwa nach oben, wenn ein Unternehmen über besondere Wettbewerbsvorteile wie Patente oder eine breite Kundenbasis verfügt, oder nach unten bei hoher Inhaberabhängigkeit.

Stärken und Schwächen des Multiplikatorverfahrens im Überblick

Das Multiplikatorverfahren bringt sowohl Vorteile als auch methodische Schwächen mit sich:

Vorteile:

  • Einfachheit: Das Verfahren lässt sich auch ohne detaillierte Unternehmensplanung anwenden.
  • Marktnähe: Weil es auf tatsächlich am Markt erzielten Preisen basiert, genießt das Ergebnis eine hohe Akzeptanz bei Käufern und Verkäufern gleichermaßen.
  • Plausibilitätskontrolle: Es eignet sich gut, um eine mit anderen Methoden ermittelte Bewertung zu überprüfen.

Nachteile:

  • Vereinfachte Risikoabbildung: Das Verfahren unterstellt, dass Risiko und Zukunftsaussichten vor allem von der Branchenzugehörigkeit abhängen. Individuelle Faktoren wie den Standort, die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselpersonen oder eine geringe Kundendiversifikation bildet ein pauschaler Branchenmultiplikator dagegen nicht ab.
  • Lückenhafte Datengrundlage: Verkaufspreise vergleichbarer, meist nicht börsennotierter Unternehmen werden selten vollständig veröffentlicht.

Wegen dieser Einschränkungen empfiehlt es sich, das Multiplikatorverfahren nicht isoliert einzusetzen, sondern als Ergänzung zu einer ertragswertorientierten Bewertung, etwa im Rahmen einer Parallelrechnung.

Wie unterscheidet sich das Multiplikatorverfahren vom Ertragswertverfahren?

Während das Multiplikatorverfahren den Unternehmenswert aus Marktpreisen vergleichbarer Transaktionen ableitet, ermittelt das Ertragswertverfahren den Wert aus der individuellen Zukunftsertragskraft des konkreten Unternehmens. Grundlage ist dabei eine mehrjährige Unternehmensplanung, deren erwartete Überschüsse mit einem Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat diesen Ansatz im Standard IDW S1 konkretisiert, der neben dem Ertragswertverfahren auch die international gebräuchliche Discounted-Cashflow-Methode zulässt. Marktpreisorientierte Verfahren wie das Multiplikatorverfahren dienen dabei in erster Linie der Plausibilisierung des Ertragswerts.Für die Praxis lassen sich beide Methoden anhand einiger zentraler Merkmale gegenüberstellen:

Merkmal Multiplikatorverfahren Ertragswertverfahren (IDW S1)
Grundlage Marktpreise vergleichbarer Transaktionen Individuelle Zukunftsertragskraft des Unternehmens
Aufwand Gering, schnelles Ergebnis Hoch, erfordert belastbare Unternehmensplanung
Genauigkeit Bildet individuelle Besonderheiten nur eingeschränkt ab Detailliert auf das einzelne Unternehmen zugeschnitten

In der Beratungspraxis werden beide Methoden deshalb häufig kombiniert: Der Ertragswert bildet die fundierte Bewertungsgrundlage, der Multiplikatorwert dient als Kontrollrechnung und als zusätzliches Argument in der Kaufpreisverhandlung.

Erkennt das Finanzamt das Multiplikatorverfahren für steuerliche Zwecke an?

Für die Ermittlung des steuerlich maßgeblichen gemeinen Werts gibt § 11 Abs. 2 BewG die Rangfolge vor. Vorrangig ist der Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen. Fehlt eine solche zeitnahe Verkaufsgrundlage, ist der Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Gesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln; maßgeblich ist dabei die Methode, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen würde (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BewG). In der Praxis greift die Finanzverwaltung dabei regelmäßig auf das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 bis 203 BewG zurück, das den Jahresertrag mit dem gesetzlich fixierten Kapitalisierungsfaktor von 13,75 multipliziert.Das Multiplikatorverfahren ist damit zwar keine im Regelfall angewendete steuerliche Standardmethode. Es lässt sich jedoch auf die Öffnungsklausel in § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG stützen, die neben dem Ertragswertansatz auch andere anerkannte, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliche Methoden zulässt, vorausgesetzt, es handelt sich um die Methode, die ein Erwerber der Kaufpreisbemessung zugrunde legen würde. Auf dieser Grundlage kann das Multiplikatorverfahren als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eingesetzt werden, etwa wenn das vereinfachte Ertragswertverfahren im Einzelfall zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (§ 199 BewG). Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Vergleichsgruppe, der herangezogenen Multiplikatoren und etwaiger individueller Anpassungen, ohne diese Grundlage besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung den Nachweis zurückweist. Zu beachten bleibt zudem in jedem Fall die Wertuntergrenze: Der so ermittelte Wert darf den Substanzwert der Gesellschaft nicht unterschreiten (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG).

Wann kommt das Multiplikatorverfahren in der Praxis zum Einsatz?

In der Beratungspraxis spielt das Multiplikatorverfahren vor allem dort eine Rolle, wo es um eine schnelle, marktnahe Werteinschätzung geht. Bei Unternehmenstransaktionen dient es häufig als erste Kaufpreisindikation, bevor eine aufwendigere Ertragswertbewertung oder eine Due-Diligence-Prüfung folgt. Auch in Verkaufsverhandlungen wird der Multiplikatorwert gerne als zusätzliches Argument herangezogen, weil er sich unmittelbar mit tatsächlich gezahlten Marktpreisen begründen lässt.Bei der Unternehmensnachfolge, ob durch Verkauf, Schenkung oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, hilft das Verfahren dabei, eine erste Größenordnung für den Unternehmenswert zu bestimmen, bevor die steuerlich maßgebliche Bewertung im Detail erfolgt. Banken und Investoren nutzen Multiplikatoren zudem, um die Plausibilität eines vorgelegten Kaufpreises im Rahmen einer Finanzierungszusage einzuordnen. Weniger geeignet ist das Verfahren dagegen für sehr junge Unternehmen ohne aussagekräftige Ertragshistorie oder für Betriebe mit stark schwankenden Ergebnissen, hier verzerren einzelne Ausreißerjahre den ermittelten Wert erheblich.

Praktische Hinweise für die Anwendung des Multiplikatorverfahrens

Wer sein Unternehmen mit dem Multiplikatorverfahren einschätzen möchte, sollte einige Punkte im Blick behalten:

  • Vergleichsgruppe sorgfältig auswählen: Branche, Unternehmensgröße und Geschäftsmodell sollten möglichst nah am eigenen Unternehmen liegen.
  • Mehrjahresdurchschnitt bilden: Statt eines einzelnen Geschäftsjahres sollten mehrere Jahre herangezogen werden, um Einmaleffekte auszugleichen.
  • Ergebnis nicht isoliert verwenden: Eine Parallelrechnung nach dem Ertragswertverfahren erhöht die Belastbarkeit der Bewertung erheblich.
  • Steuerliche und zivilrechtliche Zwecke trennen: Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bleibt regelmäßig das vereinfachte Ertragswertverfahren maßgeblich, unabhängig davon, was eine Multiplikatorrechnung ergibt.
  • Substanzwert im Blick behalten: Der ermittelte Wert darf die Wertuntergrenze aus § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG nicht unterschreiten.

Gerade weil kleine methodische Unterschiede den Unternehmenswert spürbar verändern können, lohnt sich bei größeren Transaktionen oder komplexeren Nachfolgesituationen eine fachkundige Begleitung bei der Bewertung.

Fazit

Das Multiplikatorverfahren liefert eine schnelle und marktnahe Orientierung für den Wert eines Unternehmens, ersetzt jedoch keine detaillierte, auf das einzelne Unternehmen zugeschnittene Bewertung. Für steuerliche Zwecke bleibt regelmäßig das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG maßgeblich, während das Multiplikatorverfahren als Plausibilitätskontrolle und als Argument in Kaufpreisverhandlungen seinen festen Platz hat. Wer beide Methoden sinnvoll kombiniert, gewinnt eine deutlich belastbarere Grundlage für Kaufpreisverhandlung, Nachfolgeplanung oder steuerliche Gestaltung.Wir begleiten Sie bei der Bewertung Ihres Unternehmens und der Einordnung des Ergebnisses in Ihre individuelle Situation.Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und besprechen Sie Ihre Unternehmensbewertung mit unserem Team.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Multiplikator bei der Unternehmensbewertung?
Ein Multiplikator ist eine Verhältniskennzahl, die aus tatsächlichen Verkäufen oder Börsenkursen vergleichbarer Unternehmen abgeleitet wird und mit einer Betriebskennzahl des zu bewertenden Unternehmens multipliziert wird, um den Unternehmenswert zu schätzen.
Am gebräuchlichsten sind EBIT, EBITDA und der Umsatz. Der Gewinnmultiplikator gilt als aussagekräftiger, weil erzielbare Gewinne für Erwerbende meist entscheidender sind als der reine Umsatz.
Equity-Multiplikatoren beziehen sich unmittelbar auf den Wert des Eigenkapitals, etwa das Kurs-Gewinn-Verhältnis. Entity-Multiplikatoren bewerten den gesamten Unternehmenswert unter Einbeziehung von Eigen- und Fremdkapital.
Regelmäßig nicht. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer setzt die Finanzverwaltung vorrangig das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 bis 203 BewG an. Das Multiplikatorverfahren kann jedoch als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG dienen, sofern es der Methode entspricht, die ein Erwerber der Kaufpreisbemessung zugrunde legen würde.
Nach § 203 BewG beträgt der Kapitalisierungsfaktor 13,75. Das Bundesministerium der Finanzen kann ihn per Rechtsverordnung an die Zinsstrukturdaten anpassen.
Ja. Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der ermittelte Wert die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter abzüglich der Schulden, also den Substanzwert, nicht unterschreiten.
IDW S1 stützt sich primär auf das Ertragswert- oder DCF-Verfahren und damit auf die individuelle Ertragskraft des Unternehmens. Das Multiplikatorverfahren dient in diesem Rahmen vor allem der Plausibilisierung anhand tatsächlicher Marktpreise.
Branchendatenbanken, Fachverlage und Transaktionsdatenbanken veröffentlichen durchschnittliche Multiplikatoren. Diese Werte bilden einen groben Orientierungsrahmen und werden in der Praxis meist an die individuelle Situation des Unternehmens angepasst.
Nicht uneingeschränkt. Bei jungen Unternehmen ohne aussagekräftige Ertragshistorie oder bei stark schwankenden Ergebnissen liefert das Verfahren häufig verzerrte Werte, weil einzelne Ausreißerjahre die Berechnung stark beeinflussen.
In der Praxis empfiehlt sich das. Eine Parallelrechnung nach dem Ertragswertverfahren erhöht die Belastbarkeit der Bewertung und kann Diskussionen mit dem Finanzamt oder Vertragspartnern vermeiden.

Ihr Ansprechpartner

Tobias F. Faller

Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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